Gerichtsvollzieher in Deutschland sind Beamte (§ 154 GVG) und üben Ihr Amt entsprechend Ihrem Diensteid aus. Dieser lautet in Baden-Württemberg:
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)«
Das bedeutet, dass die Rechte des Gläubigers durchgesetzt, aber die Rechte des Schuldners deswegen nicht verletzt werden dürfen. Deshalb erhalten Sie leider keine Rechtsberatung oder eine Anleitung, wie Sie als Gläubiger einen Anspruch "am Besten (billigsten)" durchsetzen lassen können. Bitte sehen Sie von solchen Anfragen ab. Vielen Dank für Ihren Respekt.