Ein Drittschuldner ist eine Person oder Institution, die dem eigentlichen Schuldner etwas schuldet, zum Beispiel einen Lohn oder eine Kaution. In einem Zwangsvollstreckungsverfahren wird die Forderung des ursprünglichen Gläubigers gegen den Schuldner beim Drittschuldner gepfändet. Der Drittschuldner muss dann die gepfändete Leistung an den Gläubiger zahlen, nicht mehr an den Schuldner.
Beispiel Vermieter: Wenn ein Mieter seine Mietkaution nicht zurückbekommt, weil sie gepfändet wird, ist der Vermieter der Drittschuldner. Er muss die Kaution an den Gläubiger überweisen.
Wenn Sie von Gerichtsvollzieher Schnebel als Drittschuldner eine Zustellung gem. § 840 ZPO erhalten haben und die Drittschuldnererklärung mir gegenüber abgeben möchten, dann nehmen Sie unter
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